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Gunnar Berndorff - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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Level: Einsteiger 10:20
Öffnet externen Link in neuem FensterGunnar Berndorff, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Berlin und Autor des Öffnet externen Link in neuem FensterFachbuchs ” Musikrecht “, beantwortet Fragen zum Musikrecht .

 

Teil 1


 

Teil 2


   


00:00  

Was darf ich samplen und darf

         

00:00  

Sample Clearing

         


  

ich für meinen Hit die Loop


  

Gema für meine Songs



  

Library meiner DAW nutzen?


  

Einen Bandnamen schützen



07:20

Wie schütze ich meine Songs?



 









Downloads :

  Quicktime (640*360)       

 : 

Öffnet externen Link in neuem FensterTeil 1

 

Links :

Gunnar Berndorrf hat in der Sendung aus dem Dezember 2006 bereits weitere Fragen beantwortet:

Öffnet externen Link in neuem FensterMusoTalk 45: Ausgefragt ! Interview - Gunnar Berndorff - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

 



Kommentare zur Sendung werden umgehend von uns geprüft und freigegeben. Wir freuen uns über zusätzliche Informationen und Diskussionen zum Thema. Auch kritische Kommentare werden in der Regel unzensiert veröffentlicht, solange diese sachlich geschrieben wurden

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#18 Chris schrieb am 03.05.2010 11:09 answer homepage

Hallo vielen Dank für die Interessante Sendung an euch!

Was ich mich immer wieder Frage ist:“ Wenn jemand meinen Geburtsnamen als Bandnamen benutzt und ich mich selber später unter meinem Namen veröffentlichen möchte darf ich das dann oder darf ich das nicht?“ Wäre ja doch gemein dann seinen eigenen Namen nicht mehr benutzen zu dürfen oder?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Chris

#17 frank schrieb am 30.04.2010 10:02 answer

hallo,
ich habe in einen song über die apollo mission samples von jf. kennedy und div. funksprüchen der raumfahrer benutzt. ist das legal oder muss ich die nasa oder den kennedy clan um erlaubnis bitten.
danke für alle antworten

#16 Roger schrieb am 28.04.2010 11:02 answer homepage

Das ist eine sehr gute Zusammenfassung zum Thema. Erstaunlich ist es, wie viele Musiker ihre Rechte nicht wissen. Davon bin ich schon überzeugt.

#15 kevin schrieb am 28.02.2010 18:25 answer homepage

Guten Tag.

Und zwar hab ich jetzt mal eine Frage zu Presets von Softwaresynthezizern und Samples. Angenommen ich benutze eine Snare von einem Preset oder einen Sample/Lied etc, und benutze ihn nur als Grundlage um meine eigene Snare zu machen, würde ich da rechtliche Probleme bekommen?

#14 Kai schrieb am 04.02.2010 14:34 answer

Hallo
Herrn Berndorff mag ja ein guter Anwalt sein, der Unsinn mit dem Sequenzer und Midi zeugt dafür, dass er offensichtlich keine Ahnung von elektronischer Musik hat. Natürlich generiert jemand die midi-signale, die urheberrechtlich relevant sind, sonst würde doch niemand midi dateien verkaufen. Sofern ein Arp oder etwas anderes eine zufällige sequenz erzeugt, dann ist es anders.

rockmusiker halt

#13 micha schrieb am 07.07.2009 09:09 answer

Wie ist das eigentlich wenn ich ein Klavierstück; von mir gespielt aber nicht geschrieben; aufnehme und ins internet stelle?

#12 roland schrieb am 13.02.2009 21:56 answer

Ich finde, wenn du eine Basedrum von einer Schallplatte oder ausm Radio samplest und dann weiter machst und ein ganz neues Stück entsteht, sollte den Musikern diese Freiheit gegönnt werden und Sie auch als Urheber annerkannt werden, wenn es sich letztlich wie ein neues Stück anhört!
Ich habe das Gefühl, die Juristen der Abteilung Musik begeben sich da aufs Glatteis...Die Freude an der Musik sollte nicht systematisch zerstört werden und viele junge Leute die samplen sollten nicht kriminalisiert und ebensowenig diskriminiert werden nur weil sie versuchen Musik zu machen.

Peace

Deal of the Day