Level: Einsteiger 10:20
Gunnar Berndorff, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Berlin und Autor des
Fachbuchs ” Musikrecht “, beantwortet Fragen zum Musikrecht .
Teil 1 |
|
|
|
|
| ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
00:00 | Was darf ich samplen und darf |
| 00:00 | Sample Clearing |
|
| |
| ich für meinen Hit die Loop |
|
| Gema für meine Songs |
|
| |
| Library meiner DAW nutzen? |
|
| Einen Bandnamen schützen |
|
| |
07:20 | Wie schütze ich meine Songs? |
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
Downloads :
| : |
|---|
Links :
Gunnar Berndorrf hat in der Sendung aus dem Dezember 2006 bereits weitere Fragen beantwortet:
MusoTalk 45: Ausgefragt ! Interview - Gunnar Berndorff - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht






Seite 1 von 3 123 >>
Hallo vielen Dank für die Interessante Sendung an euch!
Was ich mich immer wieder Frage ist:“ Wenn jemand meinen Geburtsnamen als Bandnamen benutzt und ich mich selber später unter meinem Namen veröffentlichen möchte darf ich das dann oder darf ich das nicht?“ Wäre ja doch gemein dann seinen eigenen Namen nicht mehr benutzen zu dürfen oder?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Chris
hallo,
ich habe in einen song über die apollo mission samples von jf. kennedy und div. funksprüchen der raumfahrer benutzt. ist das legal oder muss ich die nasa oder den kennedy clan um erlaubnis bitten.
danke für alle antworten
Das ist eine sehr gute Zusammenfassung zum Thema. Erstaunlich ist es, wie viele Musiker ihre Rechte nicht wissen. Davon bin ich schon überzeugt.
Guten Tag.
Und zwar hab ich jetzt mal eine Frage zu Presets von Softwaresynthezizern und Samples. Angenommen ich benutze eine Snare von einem Preset oder einen Sample/Lied etc, und benutze ihn nur als Grundlage um meine eigene Snare zu machen, würde ich da rechtliche Probleme bekommen?
Hallo
Herrn Berndorff mag ja ein guter Anwalt sein, der Unsinn mit dem Sequenzer und Midi zeugt dafür, dass er offensichtlich keine Ahnung von elektronischer Musik hat. Natürlich generiert jemand die midi-signale, die urheberrechtlich relevant sind, sonst würde doch niemand midi dateien verkaufen. Sofern ein Arp oder etwas anderes eine zufällige sequenz erzeugt, dann ist es anders.
rockmusiker halt
Wie ist das eigentlich wenn ich ein Klavierstück; von mir gespielt aber nicht geschrieben; aufnehme und ins internet stelle?
Ich finde, wenn du eine Basedrum von einer Schallplatte oder ausm Radio samplest und dann weiter machst und ein ganz neues Stück entsteht, sollte den Musikern diese Freiheit gegönnt werden und Sie auch als Urheber annerkannt werden, wenn es sich letztlich wie ein neues Stück anhört!
Ich habe das Gefühl, die Juristen der Abteilung Musik begeben sich da aufs Glatteis...Die Freude an der Musik sollte nicht systematisch zerstört werden und viele junge Leute die samplen sollten nicht kriminalisiert und ebensowenig diskriminiert werden nur weil sie versuchen Musik zu machen.
Peace